Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen von sehnseits. sehnseits. nimmt keine Spenden an, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Aufgabe der sehnseits. verwendet oder ausgegeben werden können.
Es wird keine unwiderrufliche Schenkung, sei es als Einmalzahlung oder als lebenslängliches Einkommen, angenommen, wenn die Schenkung unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Schenkers gefährden würde.
sehnseits. gibt keine Ratschläge zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Schenkungen und ermutigt die Spender, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um ihnen bei der Durchführung ihrer Spende zu helfen.
sehnseits. nimmt Geldspenden an. Sachspenden werden nach dem Ermessen von sehnseits. angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen, die sie für sehnseits. darstellen können, geprüft werden.
sehnseits. respektiert die Absicht des Spenders in Bezug auf zweckgebundene Geschenke und in Bezug auf den Wunsch, anonym zu bleiben. In Bezug auf anonyme Geschenke wird sehnseits. Informationen über den Spender nur an die Mitarbeiter weitergeben, die diese Informationen benötigen.
sehnseits. entschädigt keine Dritten dafür, dass sie ein Geschenk oder einen Spender an sehnseits. vermitteln, sei es durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel.